|
Allgemeine Geschäftsbedingung zwischen der Fa. HIK Projektentwicklung
und Immobilienvermittlung GmbH und Kunde als Verbraucher.
Gültigkeit
Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes akzeptiert der Nutzer die
nachstehenden Bedingungen. Die Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise nur
für den Kauf- oder Mietinteressenten. Die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen
Objektes wird nur über uns vorgenommen.
§ 1 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind
ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Jede Weitergabe an Dritte wird
ausdrücklich untersagt. Objektnachweise und Informationen ohne ausdrückliche
Genehmigung des Maklers, die vorher schriftlich erteilt werden muss, führen zu
Schadenersatz in Bezug auf die Provision zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Angebote
Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und
Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Die objektbezogenen Angaben basieren auf
den Informationen des Verkäufers. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene
Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb von 5 Tagen, unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unterlässt
er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine
für den Abschluss ursächliche Tätigkeit an.
§ 2 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
§ 3 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen
Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten
Dritten stammen und von ihm, dem Makler, nicht auf ihre Richtigkeit überprüft
worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu
überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für
die Richtigkeit keinerlei Haftung.
§ 4 Informationspflicht
Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des
beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des
vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des
vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der
Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das
Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations-
und Einsichtsrechte gegenüber der Eigentümergemeinschaft/Verwalter, wie sie dem
Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.
Provisionspflicht
An Provisionen sind bei Vertragsabschluß die in den jeweiligen Angeboten
aufgeführten Beträge zu zahlen. Wir haben auch dann Anspruch auf eine Provision,
wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst eine
Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt ist und erst zu einem späteren
Zeitpunkt der Kauf des Objekts vollzogen wird. Die für die Anmietung oder Pacht
gezahlte Provision wird in diesem Fall angerechnet.
§ 5 Ersatz- und Folgegeschäfte
Eine Honorarpflicht des Auftragsgebers gemäß unseren vereinbarten
Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z.B.
vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der von Makler entfalteten
Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen
Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt
oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des
potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das
nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw.
umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften aus zu lösen , ist es
nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich
vorgesehenen wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
§ 6 Aufwendungsersatz
Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages
entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt,
Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigung und Fahrtkosten) zu erstatten,
wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.
§ 7 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten
begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden
erleidet oder sein Leben verliert. Die Firma HIK-Immobilien GmbH haftet nicht
für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.
§ 8 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den
Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, indem die
Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die
gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer
kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§ 9 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als
Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen
und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Dies gilt auch,
wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber
wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine
Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der
Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen
Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
|